Initiierung der Nachfolgeregelung: Wie früh ist früh genug?
Kleine und mittlere Unternehmen prägen die Unternehmenslandschaft der Schweiz massgeblich. Die Sicherung ihres Fortbestandes ist aufgrund der volkswirtschaftlichen Relevanz essentiell. Deshalb gehört die frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Nachfolgeregelung zu den zentralen strategischen Aufgaben jedes Unternehmers. Doch wie früh ist früh genug?
Pensionierung, der Wunsch nach einer neuen beruflichen Herausforderung oder ein Entscheid aus strategischen Überlegungen: Die Gründe für die Regelung der eigenen Nachfolge sind vielfältig und individuell. Einem KMU-Inhaber stehen für die Weitergabe seines Unternehmens verschiedene Optionen zur Verfügung. Darüber, welche Lösung die richtige ist, entscheiden sowohl die individuelle Ausgangslage wie auch die jeweiligen Rahmenbedingungen. Die Frage ist, welche Nachfolgeoption die sinnvollste ist, um den persönlichen und unternehmerischen Zielen bestmöglich gerecht zu werden:
Family-Buy-Out (kurz FBO)
Wenn ein Unternehmen innerhalb der Familie übergeben wird, spricht man von einem Family-Buy-Out (kurz FBO). Viele Unternehmer bevorzugen diese Option, weil das Lebenswerk so innerhalb der Familie fortbesteht. Aufgrund demografischer Veränderungen und der generellen Abnahme des familiären Pflichtgefühls ist es jedoch nicht immer möglich, das Unternehmen in Form eines FBO weiterzugeben. Hinzu kommt, dass die Nachkommen nicht nur übernahmewillig, sondern auch übernahmefähig sein müssen.
Management-Buy-Out (kurz MBO)
Bei einem Management-Buy-Out (kurz MBO) wird ein Unternehmen an einen oder mehrere leitende Mitarbeiter verkauft. Geeignete Nachfolger können so kontinuierlich aufgebaut und frühzeitig ans Unternehmen gebunden werden. Der Übernehmende ist dadurch bestens mit dem Unternehmen vertraut und zwischen Vorgänger und Nachfolger besteht bereits ein Vertrauensverhältnis. Fehlende Unternehmerqualitäten können den Rollenwechsel vom Angestellten zum Inhaber des Unternehmens jedoch erschweren.
Management-Buy-In (kurz MBI)
Wird ein Unternehmen an eine familien- und unternehmensexterne Drittpartei verkauft, bezeichnet man dies als Management-Buy-In (kurz MBI). Als Käufer können dabei Privatpersonen oder andere Unternehmen auftreten. Die Dauer des Verkaufsprozesses ist mit durchschnittlich 12 Monaten relativ kurz, ausserdem fällt der erzielbare Verkaufspreis in der Regel höher aus als bei den anderen Nachfolgevarianten. Gleichzeitig kostet die Übergabe des Unternehmens an eine «fremde» Käuferschaft den Verkäufer oftmals viel Überwindung und ist dadurch emotional herausfordernd. Ein klar strukturierter Verkaufsprozess ist daher unumgänglich.
Fazit
Steht bei Ihnen demnächst die Nachfolgeregelung an? Ungeachtet davon, für welche Nachfolgeform Sie sich entscheiden: Unabdingbar ist in jedem Fall die Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes. Ein Zeithorizont von 5 Jahren gilt als Richtwert, erste vorbereitende Schritte können aber durchaus schon deutlich früher eingeleitet werden. Es ist essentiell, dass Sie sich frühzeitig über Ihre Wünsche und Pläne im Klaren werden und auch die Bedürfnisse weiterer involvierter Parteien abholen. So ist beispielsweise abzuklären, ob allfällige Nachkommen an der Übernahme des Unternehmens überhaupt interessiert sind. Oder schwebt Ihnen die Weitergabe an einen Mitarbeiter vor? Ist ein externer Käufer erst noch zu finden, ist auch hier ausreichend zeitlicher Vorlauf einzuplanen. Die rechtzeitige Bedürfnisklärung bildet somit das Fundament für die Vorbereitung und Umsetzung der Nachfolge. Denn Zeitdruck verschlechtert nicht nur Ihre Verhandlungsposition, sondern kann darüber hinaus auch die gesamte Nachfolgeregelung gefährden. Eine seriös aufgegleiste Nachfolgeregelung ist zeitintensiv und bedarf eines strukturierten Prozesses. Deshalb lautet die Devise: Je früher, desto besser. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.