Die Vertraulichkeitserklärung
Eine Vertraulichkeitserklärung ist eine Vereinbarung zwischen dem Berater des Betriebsinhabers und den potenziellen Käufern, die regelt, wie und in welchem Rahmen der Interessent Informationen über das Unternehmen bekommt und wie er mit diesen Informationen umzugehen hat.
Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem die Pflicht, über die geschützten Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die zugestellten Informationen dürfen ausschliesslich vom Interessenten selbst genutzt werden. Will der Kaufinteressent sich bei seinem Vorhaben ebenfalls beraten lassen, so hat er sicherzustellen, dass alle von ihm einbezogenen Mitarbeiter und Berater, die bereitgestellten Informationen ausschliesslich zur Prüfung des Verkaufs verwenden und einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitserklärung unterliegen. Des Weiteren wird in den Vertraulichkeitserklärungen definiert, dass zum Betriebsinhaber, seinen Mitarbeiter und zu mit dem Inhaber oder dem Unternehmen in Verbindung stehenden Parteien kein direkter Kontakt aufgenommen werden darf.
Die Business Broker AG gewährleistet ihren Mandanten, dass jeder Kaufinteressent, der Unterlagen zu unseren Projekten erhält, im Vorfeld eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat. Diese wird alle 2 Jahre erneuert, damit der potenzielle Käufer seine Pflichten in Erinnerung behält.