Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist wird im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien oder Anleihen verwendet. Dabei bezieht sich die Zahlungsfrist auf den Zeitraum, während dem Anleger neue Wertpapiere zeichnen können. Im Verlaufe dieser Frist können Anleger ihre Kaufabsichten durch eine verbindliche Bestellung (Zeichnung) bei der herausgebenden Gesellschaft bekunden. Diese Kaufabsichten werden in Form einer Absichtserklärung dargestellt, mit welcher sich die Investoren zum Kauf einer festgelegten Anzahl von Wertpapieren verpflichten.
Die Zeichnungsfrist beginnt im Normalfall mit dem Tag der Ankündigung des Angebots durch die herausgebende Gesellschaft und endet an einem vordefinierten Datum. Während der Frist können die Anleger ihre Zeichnungen bzw. Absichten einreichen. Übersteigt die Gesamtnachfrage der Anleger das Angebot des Unternehmens, können die herausgebenden Gesellschaften die Preise der Wertpapiere oder die Anzahl der Wertpapiere erhöhen. Erreicht die Nachfrage das bereitgestellte Angebot nicht, kann die Emission abgesagt oder verschoben werden.
Im Zusammenhang mit Firmenverkäufen und Nachfolgeregelungen bezieht sich die Zeichnungsfrist auf den Zeitraum, in welchem die Aktionäre des Zielunternehmens ihre Zustimmung zur Übernahme des Unternehmens durch die kaufende Partei bekunden können. Dabei werden die Aktionäre mittels formeller Einladung zur Abstimmung eingeladen. In dieser Hinsicht ist die Zeichnungsfrist von grosser Bedeutung, weil sie den Aktionären des Zielunternehmens die Zeit gibt, um die Bedingungen der Transaktion zu prüfen und zu entscheiden, ob sie einer Übernahme zustimmen möchten.