Wie wahre ich die Vertraulichkeit?
Die Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten rund um eine Transaktion im Rahmen einer Nachfolgeregelung stellt die Basis für eine gute und vertrauensvolle Beziehung dar. Die Einhaltung der Vertraulichkeit dient nicht bloss dem aktuellen Inhaber, sondern auch Ihnen als potenziellem Nachfolger.
Warum braucht es eine Vertraulichkeitserklärung?
Die Herangehensweise des Informationsaustauschs kann mit einem Trichter verglichen werden. In einem ersten Schritt, werden sehr allgemeine und anonymisierte Informationen mit einem grossen Personenkreis geteilt. In einem nächsten Schritt erhalten Personen, welche bereits Informationen mit uns geteilt haben, Zugang zu konkreteren Informationen, die unternehmensspezifisch sind und im letzten Schritt werden mit einem kleinen Personenkreis, mit dem die Basis geschaffen wurde, im Rahmen einer Due Diligence sehr detaillierte und sensitive Informationen geteilt. Um den Informationsfluss zu managen und sicherzustellen, dass die Informationen bei dem Kreis der bekannten Personen bleibt, braucht es eine Vertraulichkeitserklärung.
Sie dient dem Schutz des Verkäufers bzw. des Unternehmens und somit auch des Käufers.
Geschützte Informationen
Die Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten rund um eine Transaktion im Rahmen einer Nachfolgeregelung stellt die Basis für eine gute und vertrauensvolle Beziehung dar. Die Vertraulichkeit der sensiblen Daten, die durch unsere Kunden offengelegt werden, ist essenziell und ein Verstoss gegen die Vertraulichkeit kann die Transaktion gefährden, ein unternehmerisches Risiko für den Verkäufer darstellen und schlussendlich rechtliche Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund stellt die Vertraulichkeitserklärung die erste Hürde für die Teilnahme am Prozess der Suche nach dem geeigneten Nachfolger dar.
Die Do’s und Dont's der Vertraulichkeit
Um Verstösse und die damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden, finden Sie hier die wichtigsten Do’s und Dont’s der Vertraulichkeit:
DO:
- Vertraulichkeitserklärung vor Unterschrift genau durchlesen
- Beachten, dass Vertraulichkeitserklärung jeweils personenbezogen ist
- Für jede weitere Person (ausser Anwalt und Bankberater) weitere Vertraulichkeitserklärungen anfordern, ausfüllen lassen und retournieren
- Sämtliche Informationen zur Transaktion erst nach Vorliegen einer gültigen Vertraulichkeitserklärung teilen
- Nach dem Ausscheiden aus dem Übernahmeprozess sämtliche Unterlagen und Informationen zum Unternehmen vernichten und löschen
DON'T:
- Jegliche Informationen zum Unternehmen (Name, Grösse, Status, Verkaufsgrund) und Details zur Transaktion, welche über die anonymisierten Informationen auf der Webseite hinausgehen, familien-/unternehmensintern oder im Freundeskreis teilen
- Mit Ihrem Treuhänder über die Transaktion sprechen, ohne dass dieser eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat
- Für Korrespondenz betreffend die Transaktion eine E-Mail-Adresse verwenden auf welche Personen Zugriff haben, die keine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben
- Unterlagen zum Unternehmen frei zugänglich aufbewahren
- Im Markt Informationen über das Unternehmen einholen
Wie Sie sehen, ist das Thema der Vertraulichkeit zwar im Grundsatz simpel, kann in der Realität doch eine gewisse Komplexität entfalten, die es zu managen gilt, um allfällige Stolpersteine, aus denen ein Anspruch Ihnen gegenüber entstehen kann, zu minimieren.
Vertraulichkeitsbruch – wie weiter?
Wenn Sie nun doch, aus Versehen, jemandem vom Projekt erzählt haben, der eigentlich keine Kenntnis davon haben sollte, gilt es den Schaden einzugrenzen.
Wenden Sie sich an uns, damit wir mit dem Kunden besprechen können, ob dies einen potenziellen Schaden verursachen kann. Im besten Fall stellt die Person kein Risiko dar und wir können mit einer weiteren Vertraulichkeitserklärung jeglichen Schaden abwenden. Wenn es sich bei der Person um jemanden handelt, der nicht davon wissen sollte, dann gilt es ein offenes Gespräch zu suchen und zu sehen inwiefern der Schaden eingegrenzt werden kann.
Im schlimmsten Fall entsteht Ihnen durch den Bruch der Vertraulichkeitserklärung eine Schadenersatzplicht. Daher lohnt es sich, diese einzuhalten und jede weitere Person, die Zugang zu den Informationen erhalten soll, offen mitzuteilen, damit sie offiziell im Prozess erfasst ist und ebenfalls der Vertraulichkeit unterliegt.
Im Zweifelsfall lieber zu viel mit Business Broker kommunizieren als zu wenig.
Was bringt mir als Kaufinteressent die Vertraulichkeit?
Die Einhaltung der Vertraulichkeit dient nicht bloss dem aktuellen Inhaber, sondern auch Ihnen als potenziellem Nachfolger.
Stellen Sie sich vor, sämtliche Interessenten, die am Prozess teilgenommen haben, teilen die Informationen wahllos und senden sensitive Daten, die geschäftskritisch sind an einen unbestimmten Personenkreis weiter.
Wenn Sie nun das Unternehmen kaufen, sind diese Informationen im Umlauf, ohne dass Sie darauf Einfluss nehmen können und können im schlechtesten Fall von Personen genutzt werden um Ihrem zukünftigen Geschäftsgang zu schaden.
Eine faire Herangehensweise nutzt somit allen Parteien über den gesamten Prozess und über den Verkauf hinaus.
Sollten Sie konkrete Fragen zu einem Vertraulichkeitsaspekt haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren.